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Allgemeine Geschäftsbedingungen




Allgemeine Geschäftbedingungen 

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AGB – NOTFALLSEMINARE.NRW
Stand 04.11.2018


§ 1 GELTUNGSBEREICH


1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die
gesamten Notfallschulungen für das Einzelunternehmen WWW.NOTFALLSEMINARE.NRW, Inhaber Gerd Böttcher, Sebastianusstr. 15A, 50226 Frechen bei Köln. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Standort Köln.

2. individuell getroffene Vereinbarungen oder Nebenabreden zu den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit zwingend der Schriftform (Postbrief, Fax, E-Mail).

3. Mitarbeiter von NOTFALLSEMINARE.NRW sind nicht befugt,
mündliche oder schriftliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen.


§ 2 Beauftragung und Umfang des Vertragsverhältnisses

1.Die Beauftragung einer Schulung obgleich, Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote müssen in Schrift- oder Textform per Briefpost, Fax, WhatsApp, Email erfolgen.

2. Anmeldungen zu Veranstaltungen von NOTFALLSEMINARE.NRW sind für den Anmeldenden rechtsverbindlich. Sobald das NOTFALLSEMINARE.NRW eine schriftliche Anmeldebestätigung erteilt oder innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Anmeldung nicht ausdrücklich schriftlich die Ablehnung erklärt hat. Kommt das Vertragsverhältnis zustande. Abweichend hiervon kommt ein Vertragsverhältnis bei Veranstaltungen vor Ort nach mündlicher Anmeldung des Teilnehmers oder der zu beauftragten Firma durch dessen Eintragung in die ausliegende Teilnehmerliste zustande. Die Abweichung ist hinfällig, wenn die Teilnehmeranzahl von mehr als 8 Teilnehmer für eine Dozenten überschritten wird entsprechend wird es überschritten wenn es sich um eine Teilnehmeranzahl von 16 bei 2 Dozenten, handelt. Die Teilnehmerhöchstzahl ist nicht angegeben. Sie wird nach Verhältnis Teilnehmer zu Dozent widergespiegelt. Handelt es sich um einen reinen Vortrag, gibt es keine Begrenzung der Teilnehmer. Soweit im Einzelfall keine weiteren Nebenabreden vereinbart sind, gelten die schon hier benannten AGB’s. Lieg im Einzelfall kein schriftliches Vertragsverhältnis von NOTFALLSEMINARE.NRW für ein Notfalltraining vor aber jedoch eine erbrachte Leistung die vom Teilnehmer bezahlt wurde, verzichtet dieser auf den Einwand eines mangelnden Auftrages.


§ 3 Beendigung des Vertragsverhältnisses

1.Beendigung des Vertrages
Das Vertragsverhältnis ist mit Beendigung der vereibarten Leistungen oder durch Kündigung (Nur für Unternehmensbeauftragungen) beendet.


2. Rücktritt/Stornierung seitens des/der Teilnehmers/in und des Auftraggebers.

Stornierungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

Die Teilnahme an einer terminierten Veranstaltung die wie §2 Punkt2. vereinbart wurde, kann aus wichtigen Gründen bis 4 Wochen vor dem Seminar storniert werden. Bei Stornierungen bis zur 3 Wochen vor dem Seminar werden 25% des Preises berechnet. Bei Stornierungen innerhalb von 2 Wochen vor dem Seminar werden 55% des Preises berechnet. Bei Rücktritt von weniger als 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung werden 100% des Teilnahmebeitrages berechnet. Alle hier genannten Zeiträume haben jeweils ab 0:00 Uhr ihre Geltung.

Ein Ersatzveranstaltung kann jederzeit gemeldet werden und muss von NOTFALLSEMINARE.NRW akzeptiert werden. Die Stornogebühren
beziehen sich jeweils auf die Gesamtkosten der Veranstaltungen. Nimmt ein Auftraggeber oder die vor Ort zu schulenden Teilnehmer bzw. deren Vorgesetzte Teilleistungen nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.

Bei Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin ohne vorherige Stornierung wird der vereinbarte Preis in voller
Höhe berechnet.


Grundsätzlich behält sich NOTFALLSEMINARE.NRW vor nach Einzelfallendscheidung Stornogebühren zu erheben. 


§4 Rücktritt/Kündigung vom Vertrag

NOTFALLSEMINARE.NRW ist berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Veranstaltung nicht der geltenden Rechtsordnung entspricht. Hierunter fallen beispielsweise, neofaschistische, neonazistische oder ultra-nationalistische politische Ideologien und Aktivitäten. Des weiteren bei bekannt werden von verbaldiskriminierende Veranstaltungen. Weiterhin ist NOTFALLSEMINARE.NRW berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Veranstaltung nicht die ausreichende Teilnehmerzahl erreicht oder aus anderem wichtigen Grunde wie z.B. höhere Gewalt,
die Erkrankung eines Seminarleiters. In diesem Falle informieren wir Sie schriftlich per Briefpost, E-Mail, WhatsApp oder telefonisch und bieten Ihnen zwei Alternativtermine zur Auswahl. Ein Recht, die Veranstaltung am ausgewählten Termin zu besuchen, besteht nicht. Bei einem Verstoß gegen diese
AGB oder dem begründeten Verdacht, dass ein Verstoß vorliegt, ist NOTFALLSEMINARE.NRW ebenfalls jederzeit berechtigt, den Vertag zu kündigen.

§ 5 Kosten / Zahlungsmodalitäten

Die Kosten werden vom Auftraggeber oder dem einzelnen Teilnehmer an NOTFALLSEMINARE.NRW nach Erhalt einer übersandten Rechnung, die einerseits per E-Mail, Briefpost oder Fax überstellt werden kann, nach Erhalt binnen 14 Tage beglichen. Im Fall einer abweichenden Zahlungsart oder -modalitäten hierzu gehören auch Ratenzahlungen, bedarf einer schriftlichen Zusage von NOTFALLSEMINARE.NRW. Zahlungsarten, können Banküberweisungen, PayPal oder Barzahlung sein. Widerspruch gegen die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Posteingang, entweder per Briefpost, Fax oder E-Mail an uns zu richten. Bei Zahlungsverzug, wird erhält der Auftraggeber eine Zahlungserinnerung, die binnen 3 Tagen beglichen sein muss, erfolgt dies nicht wird ein Mahnverfahren mit den zeitgemäßen Marktüblichen Mahngebühren eingeleitet. NOTFALLSEMINARE.NRW behält sich die Geltendmachung eines über die vorgenannten Ansprüche hinausgehenden Schadens ausdrücklich vor.

§ 6 Urheberrecht

Die von NOTFALLSEMINARE.NRW herausgegebenen Veranstaltungsunterlagen (Handouts, Reanimationskarten, Fotos, abfotografierte PowerPoint Folien - unabhängig vom dabei verwendeten Medium - stehen exklusiv dem Teilnehmer zur Verfügung. Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen, auch nicht auszugsweise, ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung vom NOTFALLSEMINARE.NRW vervielfältigt, verbreitet, aufgezeichnet oder in irgendeiner Form weitergegeben werden. NOTFALLSEMINARE.NRW behält sich alle Rechte vor.


§ 7 Haftung vom NOTFALLSEMINRA.NRW

NOTFALLSEMINARE.NRW schließt die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Teilnehmers/Veranstalltungsbeauftragter aus, soweit es sich nicht um vom NOTFALLSEMINARE.NRW eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen vom NOTFALLSEMINARE.NRW verursachte Schäden handelt, die vorsätzlich oder grober Fahrlässig verfolgt sind. Bei der Zusammenstellung von Texten, Lehraussagen, Tabellen, Abbildungen und Grafiken wurde mit großer Sorgfalt vorgegangen, trotzdem können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Herausgeber, Dozenten, Referenten und Autoren können für fehlerhafte Angaben und deren Folgen nicht haftbar gemacht werden. Richtlinien und Therapievorschläge werden nach dem jeweiligen Stand von Forschung und Lehre herausgegeben und entbinden nicht vom Studium weiterführender Literatur.


§ 8 Schlussbestimmungen / Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

Sind die hier aufgeführten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise im Einzelfall unwirksam, so bleiben sind weiteren Bestimmungen davon unberührt. Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte zwischen dem NOTFALLSEMINARE.NRW und dem Teilnehmer/Veranstalter gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und zwar auch dann, wenn der Teilnehmer/Veranstalter nicht deutscher Staatsangehöriger. Erfüllungsort ist der Sitz der Niederlassung vom NOTFALLSEMINARE.NRW.

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Stand: 04.11.2018 | www.notfallseminare.nrw | Gerd Böttcher


VERANTWORTLICH

Gerd Böttcher
Notfallsanitäter/HCM-TC/Dozent im Gesundheitswesen/Praxisanleiter

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ADRESSE

Sebastianusstr. 15A
50226 Frechen
info@notfallseminare.nrw

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       HINWEIS:
      ² Die Durchsicht Ihrers Notfallkoffers/-Tasche erfolgt nur in Zustimmung (es hat keinen Kontrollkarakter).
      ³ REA-PUPPE, BEAMER, BEATMUNSBEUTEL, Larynxtuben, etc. wird von uns gestellt und nicht aus Ihrem Bestand entnommen.
      ⁴AED, hierbei handelt es sich um ein ähnliches Gerät. Ist mit aller Wahrscheinlichkeit von der Abfolge identisch mit ihrem.